Sperma und Prostatasekret – Tuberkulosediagnostik
MATERIALGEWINNUNG:
- In sterilen Behältnissen auffangen und ohne Zusatz versenden
- Bitte Angabe von: Vorbefund, Diagnose und ggf. Therapie
• Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 5 Tuberkulose & Mykobakteriose 2010
• Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien, Borstel; FB Anforderungsschein (Anforderung einer Laboruntersuchung); NRZ-Präanalytik Revision 4; 2015
Abnahmebesteck:
PROBENTRANSPORT & LAGERUNG:
- Möglichst tagesgleicher Transport, ansonsten Lagerung im Kühlschrank bei 2‐8 °C.
MIKROBIOLOGISCHE UNTERSUCHUNGEN:
Ansatz:
- Mikroskopie*
- Kultur*
- Direktnachweis (PCR) für TB-Bakterien*
- Direktnachweis (PCR) für NTM (nur bei hochgradigem Verdacht)*
Bei Nachweis von Mykobakterien:
- Differenzierung*
- Resistenzbestimmung*
*Versand an das Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien, Borstel
• In Anlehnung an Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien, Borstel; FB Anforderungsschein (Anforderung einer Laboruntersuchung); NRZ-Präanalytik Revision 4; 2015
Zusätzliche Anforderungen:
- QuantiFERON®-TB Gold Plus Test
- T-Spot®-TB (ELISPOT)**
**Kooperationslabor (Fremdleistung)
Hinweise:
Anzahl der Primärproben:
- Bei noch nicht gesicherter Diagnose und unkomplizierter Probengewinnung, wie z.B. bei Sputum oder Urin, sind mindestens drei Proben, möglichst an drei verschiedenen Tagen, zu entnehmen.
- In diagnostisch besonders schwierigen Fällen kann eine häufigere Untersuchung sinnvoll sein, so z.B. bei paucibazillären Infektionen, bei mikrobiologisch negativen Resultaten aber weiterhin bestehendem Verdacht oder bei klinisch, radiologisch und/oder pathohistologisch divergenten Befunden.
• Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 5 Tuberkulose & Mykobakteriose 2010
Behandlungskontrolle:
- Zur Behandlungskontrolle sind im Allgemeinen Wiederholungen im Abstand von etwa vier Wochen zweckmäßig.
- Die Zeitabstände und die Dauer der Behandlungskontrolle sind abhängig vom klinischen Verlauf und der antituberkulösen Therapie.
- Bei einer offenen Lungentuberkulose kann die Untersuchung von zumindest drei mikroskopischen Präparaten aus Primärproben von drei Tagen Anhaltspunkte zur Notwendigkeit der Isolierung des Patienten geben.
• Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 5 Tuberkulose & Mykobakteriose 2010
Das Nationales Referenzzentrum für Mykobakterien bietet einen Beratungsservice für Diagnostiklaboratorien und Ärzte. Die Beratung umfasst die Beantwortung von Fragen zur Diagnostik und Therapie von TB und nichttuberkulösen Mykobakteriosen. Das Telefon ist von 6:00 bis 22:00 Uhr 7 Tage die Woche erreichbar.
Tel.: 04537/1882110
Fax: 04537/1883110
• Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien, Borstel; Präanalytik-Handbuch (Information für Einsender); NRZ-Präanalytik Revision 1; 2014
Meldepflicht gemäß IfSG
Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte Nachweis von Mycobacterium tuberculosis/africanum und M. bovis sowie nachfolgend das Ergebnis der Resistenzbestimmung und vorab auch der Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum namentlich gemeldet.
Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.
Hinweis:
In der Praxis wird somit jeder Fall meldepflichtig, bei dem eine antituberkulotische Kombinationstherapie eingeleitet wurde oder (falls dies nicht möglich war) eine ärztliche Indikation hierzu vorlag. Bei der Meldung ist zu beachten, dass bei der Tuberkulose weitere Angaben, wie z.B. das Geburtsland und die Staatsangehörigkeit, anzugeben sind und dass weitere Angaben im Rahmen einer Nachmeldung erfolgen müssen (einschließlich des Behandlungserfolges).
Zusätzlich ist gemäß § 6 Abs. 2 IfSG dem Gesundheitsamt mitzuteilen, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung verweigern oder abbrechen.
Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an ansteckungsfähiger Lungentuberkulose erkrankt oder dessen verdächtig sind oder in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf ansteckungsfähige Lungentuberkulose aufgetreten ist.
Meldebögen und Freiumschläge für die Rücksendung an das RKI können im RKI angefordert werden: RKI-Meldebögen
Links:
- Nationales Referenzzentrum (NRZ) für Mykobakterien
- RKI-Ratgeber – Tuberkulose
- Infektionsschutzgesetz – IfSG – § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
- Infektionsschutzgesetz – IfSG – § 6 Meldepflichtige Krankheiten
- RKI-Meldebögen
- Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK)
Literatur:
• Burkhardt F. (Hrsg.) Mikrobiologische Diagnostik. Thieme, Stuttgart; New York 1992
• Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 5 Tuberkulose & Mykobakteriose 2010
• Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien, Borstel; FB Anforderungsschein (Anforderung einer Laboruntersuchung); NRZ-Präanalytik Revision 4; 2015
• Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien, Borstel; Präanalytik-Handbuch (Information für Einsender); NRZ-Präanalytik Revision 1; 2014
• Nationale Referenzzentrum für Mykobakterien, Borstel; Präanalytik-Handbuch (Untersuchungsmaterial – Auszug); NRZ-Präanalytik Revision 1; 2014
• Neumeister B, Geiss HK, Braun RW, Kimmig P. Mikrobiologische Diagnostik. Georg Thieme Verlag Stuttgart-New York 2009
• Winn W, Allen SD, Allen S, Janda W, Koneman EW, Schreckenberger PC, Procop GW, Woods GL: Koneman’s Color Atlas and Textbook of Diagnostic Microbiology. 6th edition. Baltimore, MD: Lippincott Williams & Wilkins; 2006