MRSA-Screening in Anlehnung an „Anhang zum Abschnitt 30.12 EBM“
Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA (Anhang zum Abschnitt 30.12 EBM)
Voraussetzung für die Berechnung der neuen GOP des Abschnitts 30.12 ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Vertragsärzte, die die neuen GOP berechnen wollen, müssen wie bisher eine Zusatzausbildung „Infektiologie“ und/oder eine „MRSA“-Zertifizierung durch die KV vorweisen.
Zur Erlangung der „MRSA“-Zertifizierung werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen zwei Schulungsvarianten angeboten:
- Fortbildungsseminar „Ambulante MRSA-Versorgung“ (Dauer mindestens 3 Stunden)
oder
MATERIALGEWINNUNG:
- Siehe: Nasenabstrich „MRSA“ oder „ORSA“
- Siehe: Rachenabstrich „MRSA“ oder „ORSA“
- Siehe: Abstrich „MRSA“ oder „ORSA“ (Wunde)
Abnahmebesteck:
Wichtige Angaben auf dem Anforderungsschein:
- „Präventiv“ ankreuzen
- Diagnose : ICD Code U80.00* oder U80.01**
- Auftrag: „Anforderung auf MRSA nach EBM im Rahmen der Gebührenordnungspositionen (GOP) 30950*** und/oder 30952****“
*ICD Code U80.00: Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin (MRSA) (Inkl.: Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin und ggf. gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone)
**ICD Code U80.01: Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Glykopeptid-Antibiotika, Chinolone, Streptogramine oder Oxazolidinone und ohne Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin
***30950: Bestätigung einer MRSA-Besiedlung durch Abstrich(e)
****30952: Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)
PROBENTRANSPORT & LAGERUNG:
- Möglichst tagesgleicher Transport, ansonsten Lagerung im Kühlschrank bei 2‐8 °C.
MIKROBIOLOGISCHE UNTERSUCHUNGEN:
Ansatz:
- Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden (30954)
bei positivem Nachweis:
- Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation (30956)
Die Gebührenordnungspositionen 30954 und 30956 sind nur im Zusammenhang mit der(n) Gebührenordnungsposition(en) 30950 und/oder 30952 berechnungsfähig.
Hinweise:
Definition der Risikopatienten:
Patienten, die nach Abschnitt 30.12 EBM ambulant versorgt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär behandelt worden sein (mind. vier zusammenhängende Tage) und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:
- positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese (unabhängig vom Zeitpunkt der Infektion)
und/oder
- zwei oder mehr der folgenden Risikofaktoren:
o chronische Pflegebedürftigkeit (mind. Stufe 1)
o Antibiotikatherapie in den zurückliegenden sechs Monaten
o liegende Katheter (z.B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde)
o Dialysepflicht
o Hautulkus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen
o KBV – Anschlussregelung MRSA-Vergütungsvereinbarung, April 2014
Beim Screening werden Abstrichuntersuchungen an definierten Prädilektionsstellen (mindestens beide vordere Nasenvorhöfe, Rachen, vorhandene Wunden; ggf. Perineum und Leiste) für MRSA-Besiedlungen durchgeführt.
• Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Bundesgesundheitsbl 2014: 57:696–732
Links:
- KBV – MRSA IN DER PRAXIS
- Online-Fortbildung „Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten“
- RKI-Ratgeber – MRSA
- RKI – Nationales Referenzzentrum (NRZ) für Staphylokokken und Enterokokken
- Liste der zu erfassenden nosokomialen Infektionen und Krankheitserreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen (§ 23 Abs. 4 IfSG)
Literatur:
• Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Bundesgesundheitsbl 2014: 57:696–732