Lebensmittelvergiftung (Stuhl)
MATERIALGEWINNUNG:
- Vor der Defäkation muss die Harnblase völlig entleert werden.
- Der Stuhl sollte in eine frisch gespülte, mit Papier getrocknete und ausgelegte Toilettenschüssel oder in ein sauberes Gefäß (z.B. Steckbecken) entleert werden.
- Bei Säuglingen kann die Stuhlprobe aus der Windel gewonnen werden.
- Mit dem im Stuhlröhrchen enthaltenen Löffelchen ist mindestens eine 3-5 ml entsprechende Menge Stuhl (etwa walnussgroß) zu entnehmen.
- Blutige, schleimige oder eitrige Anteile sollten bevorzugt entnommen werden.
- Sind zusätzlich parasitologische oder immunologische Untersuchungen (z.B. Antigen-ELISA) vorgesehen, sollte das Stuhlröhrchen zur Hälfte gefüllt sein.
- Angabe der klinischen Symptomatik (insbesondere Fieber, rezidivierende abdominelle Beschwerden, Appendizitis, Arthritis, Erythema nodosum).
- Angabe der Vorgeschichte (insbesondere Reiseanamnese, Antibiotikatherapie, kürzliche operative Eingriffe, Lebensmittelanamnese, Hinweise auf Immunsuppression).
• In Anlehnung an Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 9 Gastrointestinale Infektionen 2013
• In Anlehnung an Burkhardt F. (Hrsg.) Mikrobiologische Diagnostik. Thieme, Stuttgart; New York 1992
Abnahmebesteck:
- Stuhlröhrchen
PROBENTRANSPORT & LAGERUNG:
- Tagesgleicher Transport, ansonsten Lagerung im Kühlschrank bei 2‐8 °C.
MIKROBIOLOGISCHE UNTERSUCHUNGEN:
Nach makroskopischer Beurteilung der Stuhlprobe:
Ansatz:
- Gastrointestinale Infektion (Alter: 0-3 Jahre) – Pathogene Erreger oder
- Gastrointestinale Infektion (Alter: 4-6 Jahre) – Pathogene Erreger oder
- Gastrointestinale Infektion (Alter: ≥ 7 Jahre) – Pathogene Erreger
- +Bacillus cereus
- +Staphylococcus aureus
• Ansatz in Anlehnung an Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 9 Gastrointestinale Infektionen 2013
Zusätzliche Anforderungen (Rücksprache mit Laborarzt!):
- Bei Verdacht auf Botulismus ist der Toxinnachweis (Tierversuch im Speziallabor) erforderlich (siehe Hinweise).
Hinweise:
- Zur ätiologischen Klärung bei akuter Gastroenteritis sollten 1-2 (ggf. bis zu drei Proben) geeignete Stuhlproben zeitnah auf relevante Bakterien und Viren mikrobiologisch untersucht werden.
- Da Wurmeier und Protozoenzysten nicht dauernd in gleicher Zahl ausgeschieden werden, sollten bei Verdacht auf Parasitenbefall des Darms mindestens drei Stuhlproben untersucht werden, wobei der Abstand zwischen den Proben 1-3 Tage betragen sollte. Damit wird der schwankenden Parasitenausscheidung Rechnung getragen und die Nachweisquote erhöht.
- Bei Verdacht auf Typhus und Paratyphus ist die Abnahme von Blutkulturen immer notwendig und vor allem in der ersten Krankheitswoche aussichtsreich.
- Bei Cholera-Verdacht ist das Laboratorium sofort telefonisch zu verständigen und die Probe auf schnellstem Wege zu übermitteln.
- Rektalabstriche sollen wegen der eingeschränkten Untersuchungsmöglichkeiten (Ausnahme: Shigellen) nur eingesandt werden, wenn Stuhl nicht gewonnen werden kann. (Der Patient sollte mit angewinkelten Knien auf der Seite gelagert werden. Der eSwab®-Abstrichtupfer ist bis in das Rektum einzuführen und vorsichtig zu drehen.)
- Bei Postversand ist auf vorschriftsgemäße Verpackung zu achten (Postvorschrift!).
• In Anlehnung an Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 9 Gastrointestinale Infektionen 2013
• Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 4 Parasitosen 2013
• In Anlehnung an Hagel S et al. S2k-Leitlinie Gastrointestinale Infektionen … Z Gastroenterol 2015; 53: 418-459
C.-botulinum-Kultur und -Toxinassay:
- Geeignet sind je nach Krankheitsbild Stuhl, Einlaufspülflüssigkeit, Magenaspirat oder Erbrochenes, wobei bei den beiden letztgenannten Materialien eine Untersuchung später als 24 Stunden nach dem Auftreten der Symptome nicht mehr sinnvoll ist, da das Toxin bereits vollständig resorbiert ist. In diesem Fall beschränkt sich der Toxinnachweis auf die Untersuchung von (mindestens 10 ml) Serum.
- Verdächtige Lebensmittel sind im Originalbehältnis (Konservenbüchse) bzw. in Originalzustand (Fleisch, Fisch) einzusenden.
- Alle Proben müssen vor der Gabe von Antitoxin gewonnen werden.
• Neumeister B, Geiss HK, Braun RW, Kimmig P. Mikrobiologische Diagnostik. Georg Thieme Verlag Stuttgart-New York 2009
- Ggf. Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz – IfSG – § 6 Meldepflichtige Krankheiten beachten.
- Meldepflicht gemäß IfSG § 7 (Labormeldepflicht) wird ggf. auf dem Befund angegeben.
Links:
- Infektionsschutzgesetz – IfSG – § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
- Infektionsschutzgesetz – IfSG – § 6 Meldepflichtige Krankheiten
Literatur:
• Burkhardt F. (Hrsg.) Mikrobiologische Diagnostik. Thieme, Stuttgart; New York 1992
• Hagel S et al. S2k-Leitlinie Gastrointestinale Infektionen … Z Gastroenterol 2015; 53: 418-459
• Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 4 Parasitosen 2013
• Mikrobiologisch-infektiologische Qualitätsstandards (MiQ) 9 Gastrointestinale Infektionen 2013
• Neumeister B, Geiss HK, Braun RW, Kimmig P. Mikrobiologische Diagnostik. Georg Thieme Verlag Stuttgart-New York 2009
• Winn W, Allen SD, Allen S, Janda W, Koneman EW, Schreckenberger PC, Procop GW, Woods GL: Koneman’s Color Atlas and Textbook of Diagnostic Microbiology. 6th edition. Baltimore, MD: Lippincott Williams & Wilkins; 2006