Malaria (Blutausstrich und dicker Tropfen)
MATERIALGEWINNUNG:
- Blut (2 ml EDTA-Blut) kann unabhängig vom Fieberrhythmus abgenommen werden, da Plasmodien grundsätzlich jederzeit und nicht nur während des Fieberanstiegs nachweisbar sind.
• In Anlehnung an S1-Leitlinie 042/001: Diagnostik und Therapie der Malaria; Stand. 10/2015
Abnahmebesteck:
PROBENTRANSPORT & LAGERUNG:
- Sofortige Einsendung! (ggf. Rücksprache mit Laborarzt)
MIKROBIOLOGISCHE UNTERSUCHUNGEN:
Ansatz (täglich):
- „Dicker Tropfen”
- dünner Blutausstrich
- Mikroskopische Untersuchung auf Blutparasiten (z. B. Plasmodien, Mikrofilarien und Trypanosomen)
- Nach Diagnose einer Malaria: Quantifizierung der Parasiten (Parasitämie) als prozentualer Anteil der infizierten Erythrozyten an der Gesamterythrozytenzahl bei P. falciparum und P. knowlesi
Bearbeitungszeit: ca. 4 Stunden
Zusätzlich empfohlene Anforderungen nach Diagnose einer Malaria:
- großes Blutbild (inkl. Thrombozytenzahl)
- LDH (Die Höhe korreliert mit der Schwere der Hämolyse)
- Blutzucker
- Kreatinin (oder Cystatin C)
- Transaminasen
- Bilirubin
- Elektrolyte
- Bei Vorliegen einer Anämie sollen die Retikulozyten (bzw. der Retikulozyten-Index) bestimmt werden.
- Bei schweren Verläufen soll immer an die Möglichkeit einer bakteriellen Ko-Infektion gedacht werden. Abnahme von Blutkulturen und Entzündungsparameter wie z.B. CRP und PCT sollen bestimmt werden.
- Parasitologische Kontrollen: Parasitenzählung im Blutausstrich
• S1-Leitlinie 042/001: Diagnostik und Therapie der Malaria; Stand. 10/2015
Hinweise:
- Die Inkubationszeit der Malaria tropica (Falciparum-Malaria) liegt meist zwischen 6 Tagen und 6 Wochen, selten bis zu etwa 120 Tage – nur bei Migranten aus Endemiegebieten (die in ihrer Kindheit häufiger Malaria-Infektionen überlebt und dadurch eine Teilimmunität erworben haben) kann die Plasmodium falciparum-Infektion auch erst nach Jahren manifest werden.
- Bei jedem Fieber bis 4 Monate nach Rückkehr aus Malariagebieten soll daher sofort eine Malaria tropica (Falciparum-Malaria) ausgeschlossen werden.
- Bei Migranten und bei Personen, die hier leben aber in Malariagebieten aufgewachsen sind und auf Heimaturlaub waren (sog. VFR = visiting friends and relatives), sollte bei jedem unklaren Fieber auch Jahre nach Rückkehr an Malaria gedacht werden.
- Bei jedem Patienten mit Fieber unklarer Ursache (FUO), insbesondere mit rezidivierendem Fieber alle 48 oder 72 Stunden nach vorübergehendem Aufenthalt in Malariaendemiegebieten bis mehrere Jahre vor Erkrankungsbeginn könnte eine Malaria tertiana oder eine Malaria quartana vorliegen und es soll eine entsprechende Diagnostik veranlasst werden.
• S1-Leitlinie 042/001: Diagnostik und Therapie der Malaria; Stand. 10/2015
- Während der Nachweis von Plasmodien im Blutausstrich und/oder Dicken Tropfen das Vorliegen einer Malaria sichert, schließt ein negatives Untersuchungsergebnis diese Erkrankung nicht aus.
- Bei anhaltender Symptomatik und weiter bestehendem Verdacht auf das Vorliegen einer Malaria soll der Plasmodiennachweis in 12 bis 24-stündlichem Abstand wiederholt werden.
- Dabei kann Blut unabhängig vom Fieberrhythmus abgenommen werden, da Plasmodien grundsätzlich jederzeit und nicht nur während des Fieberanstiegs nachweisbar sind.
•S1-Leitlinie 042/001: Diagnostik und Therapie der Malaria; Stand. 10/2015
- Eine Bestimmung der Serumantikörper gegen Plasmodien ist nicht zur Akutdiagnostik einer Malaria geeignet.
• S1-Leitlinie 042/001: Diagnostik und Therapie der Malaria; Stand. 10/2015
Meldepflicht gemäß IfSG
Gemäß § 7 Abs. 3 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Plasmodium sp. nichtnamentlich direkt an das RKI zu melden.
Primär meldepflichtig ist das diagnostizierende Labor, welches dem einsendenden Arzt einen Durchschlag des Meldebogens schickt. Der einsendende Arzt ist verpflichtet, dem Labor nicht zur Verfügung stehende demografische, anamnestische und klinische Angaben auf dem Meldebogen zu ergänzen und den so ergänzten Meldebogen direkt an das RKI zu senden.
Meldebögen und Freiumschläge für die Rücksendung an das RKI können im RKI angefordert werden: RKI-Meldebögen
Links:
- AWMF-Leitlinie: Malaria, Diagnostik und Therapie
- RKI-Ratgeber – Malaria (Plasmodien-Infektionen)
- RKI-Meldebögen
- Infektionsschutzgesetz – IfSG – § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
- Infektionsschutzgesetz – IfSG – § 6 Meldepflichtige Krankheiten
- Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin (DTG)
- Universitätsklinikum Düsseldorf – Zentrum für Infektiologie
- Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) Hamburg
- Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin der Universität München
- Centrum für Reisemedizin (CRM)
- World Health Organization (WHO)
Literatur:
• Löscher T, Burchard GD. (Hrsg.) Tropenmedizin in Klinik und Praxis mit Reise- und Migrationsmedizin. Thieme, Stuttgart; New York 2010
• S1-Leitlinie 042/001: Diagnostik und Therapie der Malaria; Stand. 10/2015
• Neumeister B, Geiss HK, Braun RW, Kimmig P. Mikrobiologische Diagnostik. Georg Thieme Verlag Stuttgart-New York 2009
• Simon M. Blutkulturdiagnostik – Standards und aktuelle Entwicklungen/Blood culture diagnostics: standards and recent developments. J Lab Med 2012;36(4):199-207
• Winn W, Allen SD, Allen S, Janda W, Koneman EW, Schreckenberger PC, Procop GW, Woods GL: Koneman’s Color Atlas and Textbook of Diagnostic Microbiology. 6th edition. Baltimore, MD: Lippincott Williams & Wilkins; 2006