Laborinformation: Beendigung asymptomatischer PCR-Testungen – Wegfall des Muster OEGD sowie 10C
27.02.2023
Ab dem 01. März 2023 ist der Anspruch auf eine PCR-Testung nach Corona-Testverordnung für
asymptomatische Personen entfallen. Auch die Anforderungsmöglichkeit über den
Muster 10C-Schein wurde zum gleichen Datum eingestellt.
Dazu gehören insbesondere Bürger- und Bestätigungstestungen sowie präventive
Testungen von Mitarbeitern, Besuchern und Patienten in medizinischen
Einrichtungen. Für diese Testungen übernimmt der Bund nach dem 28.02.2023 keine
Kosten mehr. Eine Überweisung mittels Muster OEGD / 10 C ist dann nicht mehr zulässig.
Die entsprechende Laborinformation finden Sie hier: Laborinformation: Beendigung asymptomatischer PCR-Testungen – Wegfall des Muster OEGD – MedLab Bochum (medlab-bochum.de)