Laborinformation: Fetaler Rhesusfaktor
01.07.2021
Die Mutterschafts-Richtlinie ist dahingehend geändert worden, dass jeder RhD-negativen Schwangeren mit einer Einlingsschwangerschaft die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors mittels fetaler DNA aus mütterlichem Blut angeboten werden kann. Ab dem 01.07.2021 ist die Untersuchung über die Krankenkasse abrechenbar. Die dazugehörige Laborinformation finden Sie hier.