Hepatitis B (HBV)
ALLGEMEINES
Die Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten überhaupt. Nach Angaben der WHO haben bereits ein Drittel der Weltbevölkerung eine HBV-Infektion durchgemacht. Obwohl seit 1982 ein Impfstoff zur Verfügung steht ist die Zahl der Neuinfektionen weiterhin hoch.
Bei dem Erreger der Hepatitis B handelt es sich um ein kleines, umhülltes DNA-Virus aus der Familie der Hepadnaviridae, dass erstmals im Jahre 1970 entdeckt wurde und über Blut und andere Körperflüssigkeiten übertragen werden kann.
Das Genom wird vom Virus-Kapsid geschützt, welches aus dem Core-Antigen (HBcAg) aufgebaut ist. Das Kapsid wird von der lipidhaltigen Virushülle (Hepatitis B surface-Antigen, HBsAg) umschlossen.
In Deutschland ist die sexuelle Übertragung mit 40 bis 70 % der Hauptinfektionsweg. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht unter anderem bei Personen, welche mit chronisch HBV-Infizierten zusammen leben, bei homosexuell aktiven Männern, intravenösen Drogengebrauchern, Prostituierten und medizinischem Personal.
Der Krankheitsverlauf einer Hepatitis B-Infektion kann sehr unterschiedlich verlaufen. Während bei etwa einem Drittel der Infizierten keine Beschwerden auftreten und die Krankheit meist unerkannt bleibt, kann es in anderen Fällen zum klinischen Bild einer akuten ikterischen Hepatitis kommen. Bei ca. 0,5 bis 1% aller Infektionen kommt es zu einem fulminanten Krankheitsverlauf mit akutem Leberversagen.
In 90 % der Fälle muss eine akute Hepatitis B nicht mit antiviralen Medikamenten behandelt werden und heilt von selbst wieder aus.
Geht die akute Infektion jedoch in eine chronische über (Persistenz des HBs-Antigens für mehr als 6 Monate), so können infolge dessen, gerade bei nicht behandelten Fällen, eine Leberzirrhose oder ein Leberzellkarzinom entstehen.
Die Therapieoptionen bei einer chronischen Hepatitis B bestehen je nach Höhe der Virusreplikation, den Entzündungs- und Fibrosestatus und der Höhe der Serumtransaminasen aus Interferon α, PEG-Interferon α oder Nukleosid- bzw. Nukleotid-Analoga.
Bis heute sind mit einer unterschiedlichen geografischen Verteilung 9 verschiedene Genotypen (A bis I) mit zahlreichen Subtypen bekannt. In Deutschland sind die Genotypen A und D vorherrschend.
In mehreren Studien konnte gezeigt werden, dass das Ansprechen auf eine Therapie mit Interferon α und PEG-Interferon α vom viralen Genotyp abhängig ist. So zeigt Genotyp A eine bessere Ansprechrate als beispielsweise Genotyp D.
INDIKATIONEN
Die Labordiagnose der Hepatitis B -Infektion basiert auf der Bestimmung der Transaminasen (ALT bzw. GPT und AST bzw. GOT) und auf den Ergebnissen serologischer und molekularbiologischer Methoden.
Um die verschiedenen serologischen Konstellationen abzudecken, die im Zusammenhang mit HBV auftreten können, ist eine Bestimmung von HBe-Antigen, HBs-Antigen, Anti-HBc, Anti-HBc-IgM, Anti-HBe und Anti-HBs möglich.
Die quantitative Bestimmung der HBV-DNA erfolgt mittels Realtime PCR.
Indikationen zur Durchführung der PCR sind:
- Bestimmung der Infektiosität bzw. Viruspersistenz
- Patienten mit HBe-Antigen-negativen HBV-Varianten
- Patienten vor/nach Therapie
- Akute Hepatitis unklarer Genese (HBV-DNA wird früher positiv als HBs Ag)
- i.v. Drogenabhängige
- HBs-Antigen positive Schwangere
UNTERSUCHUNGSVERFAHREN
Die serologischen Untersuchungen werden mittels eines Elektrochemilumineszenz-Immunoassay (ECLIA) durchgeführt.
Die quantitative Bestimmung der Virus-DNA wird mittels Realtime-PCR-Tests auf dem System Alinity m der Firma Abbott durchgeführt.
UNTERSUCHUNGSMATERIAL
Für die serologischen Untersuchungen werden 7 ml Serum benötigt und für die quantitative HBV-DNA-Bestimmung ein separates EDTA-Blut.
ABRECHNUNG
- Der Antikörpernachweis ist als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar.
- Der Nukleinsäurenachweis von HBV ist zur Diagnostik einer HBV-Reaktivierung oder vor, während, zum Abschluss oder nach dem Abbruch einer spezifischen antiviralen Therapie abrechnungsfähig.
- Für Selbstzahler (IGeL) fallen Kosten in Höhe von 46,05€ für die HBV-Serologie und 116,58€ für den Nukleinsäurenachweis an.
Leiter von Untersuchungsstellen (Laboratorien) sind laut §7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verpflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis des HBV zu melden, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt. Jede neu diagnostizierte HBV-Infektion ist somit meldepflichtig.