Drogenscreening
Das Standarddrogenscreening umfasst:
- Amphetamine
D-Amphetamin, L-Methamphetamin, 3,4-Methylendioxy-N-ethylamphetamin (MDE), 3,4-Methyldioxymethamphetamin (MDMA), Methylendioxyamphetamin (MDA) - Benzodiazepine
Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Clonazepam, Demoxepam, Desmethyldiazepam, Diazepam, Flurazepam, Lorazepam, Medazepam, Nitrazepam, Nordazepam, Oxazepam, Prazepam,Temazepam, Triazolam - Cannabinoide
Delta-9-Tetrahydrocannabinol-THC-carbonsäure, 11-Hydroxy-THC, Cannabinol, Cannabidiol - Opiate
Codein, Dihydrocodein, 6-Monoacetylmorphin, Morphin, Papaverin - Methadon
L-Methadon, D-Methadon, EDDP (Methadon-Metabolit) - Kokain
Benzoylecgonin
Methoden: Enzymimmunoassay als Suchtest
Die im Drogenscreening eingesetzten immunochemischen Gruppentests kreuzreagieren unterschiedlich stark mit den verschiedenen Substanzen innerhalb einer Gruppe und erzeugen somit ein unterschiedlich starkes Messsignal bei gleicher Konzentration. Eine quantitative Auswertung ist somit im Drogenscreening nicht möglich.
Im Falle einer positiven Reaktion im immunochemischen Gruppentest sollte als Bestätigungsanalytik je nach Substanz eine spezifischere Untersuchung, zum Beispiel die Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS/MS), erfolgen. Diese Untersuchungen können wir auf Ihren Wunsch hin zusätzlich durchführen.
Untersuchungsmaterial
Es werden 30 ml Urin benötigt. Morgenurin kann wegen seiner Konzentriertheit von Vorteil sein. Bei der Probenentnahme sollte darauf geachtet werden, dass keine Verfälschung des Urins stattfindet (z. B. durch Zugabe von Wasser, Orangen- oder Zitronensaft, Kleister, Salz, Toilettenreiniger, Seife, Desinfektionsmittel, Fremdharn). Der Ausschluss von Manipulationsversuchen kann erreicht werden durch eine Probennahme unter Aufsicht oder durch Überprüfung von Urinstatus, pH-Wert, Temperatur, Farbe etc..
Zusätzlich führen wir zur Plausibilitätskontrolle bei jedem Drogenscreening im Urin eine Kreatinin-Bestimmung durch.
Drogennachweiszeiten
Die Nachweisbarkeitsdauer von Drogen kann individuell sowie in Abhängigkeit von der Konsummenge und -frequenz stark variieren. Die hier angegebenen Nachweiszeiten sind somit als Orientierungshilfe zu verstehen.
Substanz im Blut | Nachweisbarkeitsdauer seit letztem Konsum |
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THC und Metabolite |
Nach isoliertem Konsum: · THC & 11-OH-THC: 6-12 Stunden Nach wiederholtem oder mehrfach täglichem Konsum: · THC & 11-OH-THC: oft länger als 24 Stunden Der Metabolit THC-COOH kann mehrere Tage nachgewiesen werden, bei Dauerkonsum auch bis zu 2-3 Wochen und länger Auch nach einer ausgeprägten passiven Exposition sind keine relevanten THC- bzw. THC-COOH-Konzentrationen im Blut bzw. Serum zu erwarten. |
Opiate |
Heroin: wenige Minuten Morphin: 3-10 Stunden 6-MAM: max. 2 Stunden Codein: ca. 24 Stunden Dihydrocodein: 8-10 Stunden |
Cocain |
Cocain: max. 12 Stunden Benzoylecgonin: > 48 Stunden |
Amphetamine |
Amphetamin, Metamphetamin, Methylendioxyamphetamine: 12-16 Stunden, teilweise länger |
Phosphatidylethanol (PEth) |
Bis zu 5 Tage |
Es ist zu beachten, dass die Nachweisbarkeitsdauer zusätzlich abhängig ist von der eingenommenen Dosis, der Art und der Asservierung der Blutprobe sowie der Nachweisgrenze der jeweils eingesetzten Methode.
Substanz im Urin | Nachweisbarkeitsdauer seit letztem Konsum |
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Cannabinoide |
THC-COOH-Glucuronid (Hauptmetabolit): · isolierter Konsum: circa 2 – 3 Tage · vereinzelter/gelegentlicher Konsum: 2 – 4 Tage · Konsum mehrmals wöchentlich: 5 – 14 Tage · Dauerkonsum: 2 – 6 Wochen, bis maximal 3 Monate Auch im Urin sind nach reinem Passivkonsum keine relevanten THC-COOH-Konzentration zu erwarten. |
Opiate |
Heroin · konjugiertes Morphin: 2 – 4 Tage, je nach Dosis · 6-MAM: wenige Stunden · Freies Morphin: 1 – 2 Tage · Konjugiertes Codein: 2 – 3 Tage |
Cocain |
Benzoylecgonin: i.d.R. 2 – 3 Tage, maximal 9 Tage Cocain: ca. 12 Stunden, nach hohen Dosen bis 3 Tage |
Amphetamine |
Methylamphetamin, Methylendioxy-amphetamine, etc.: 2 – 9 Tage |
Ethylglucuronid (EtG) |
Je nach Dosis, 1 – 3 Tage |
Ab einer Kreatininkonzentration kleiner 5,6 mg/dl (bzw. 0,5 mmol/l) in einer Urinprobe ist keine verlässliche Bestimmung der Parameter des Drogenscreenings mehr möglich. Falsch-negative Ergebnisse können nicht ausgeschlossen werden. Es sollte daher eine Verlaufskontrolle nach einer Urinabgabe unter Sichtkontrolle erfolgen. 1,5 bis 2,5 Stunden vor der Probengewinnung sollte eine orale Flüssigkeitsaufnahme von maximal 0,2 Liter nicht überschritten werden.
Quellen und weitergehende Informationen:
- Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie, Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (2022): Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung: Beurteilungskriterien. 4. Auflage. Kirschbaum Verlag Bonn.
- Gressner, Axel M./Torsten Arndt (2012): Lexikon der medizinischen Laboratoriumsdiagnostik, Springer Verlag.
- https://www.labor-und-diagnose.de/index.html
- Swiss Guidelines Comittee for Drugs of Abuse Testing